37 lines
4.0 KiB
Markdown
37 lines
4.0 KiB
Markdown
## MODIFIED Requirements
|
|
|
|
### Requirement: Farben und Statusanzeige
|
|
Die IDE SHALL das anhand belegter VBDOS-Ansichten dokumentierte Farbschema aus docs/ide-referenz.md verwenden, insbesondere dunkelblaue Codefläche mit heller Schrift, weiße aktive Titel auf dunklem Magenta, graue Menüs und schwarze Statusschrift auf Cyan. Die Standardfarben SHALL auf Terminals mit Unterstützung expliziter Farbwerte unabhängig von der benutzerdefinierten ANSI-Palette ausgegeben werden. Für eingeschränkte Farbfähigkeiten SHALL ein dokumentierter, lesbarer Fallback bestehen; die IDE MUST NOT die globale Terminalpalette verändern. Die Statuszeile SHALL kontextuelle klickbare Kürzel und Zeile/Spalte im Format 00001:001 zeigen. Display SHALL Vorder-/Hintergrund aus 16 Farben, Desktop-Füllzeichen und Tabweite ändern können. Bestehende gespeicherte Farbauswahlen SHALL gültig bleiben und MUST NOT stillschweigend überschrieben werden.
|
|
|
|
#### Scenario: Farben ändern
|
|
- **WHEN** der Benutzer Titelhintergrund, Desktopzeichen und Tabweite im Display-Dialog ändert
|
|
- **THEN** erscheinen die Änderungen in der IDE, während die Farbvorgaben des ausgeführten BASIC-Programms unverändert bleiben
|
|
|
|
#### Scenario: Abweichende ANSI-Palette
|
|
- **WHEN** die IDE mit Standardoptionen auf einem Terminal mit expliziter Farbausgabe und einer pastellfarbenen ANSI-Palette gestartet wird
|
|
- **THEN** bleiben Codefläche dunkelblau, Code lesbar und aktive Titel weiß auf dunklem Magenta; das Terminalprofil und die Farben nach Verlassen der IDE werden nicht verändert
|
|
|
|
#### Scenario: Bestehende Einstellungen laden
|
|
- **WHEN** eine vorhandene Optionsdatei mit angepassten DOS-Farbnummern geladen wird
|
|
- **THEN** bleiben die gewählten Nummern sowie alle weiteren Einstellungen erhalten und gelten über dieselbe definierte IDE-Farbabbildung
|
|
|
|
## ADDED Requirements
|
|
|
|
### Requirement: Lesbare UI-Zustände
|
|
Im Standardtheme SHALL jedes dargestellte IDE-Text-/Hintergrundpaar mindestens 4,5:1 Kontrast nach sRGB-Relativluminanz besitzen, einschließlich Auswahl, Hilfelinks, Fehlermeldungen und deaktivierter Beschriftungen. Zur Bedienung notwendige nichttextuelle Fokus-/Rahmenmarkierungen SHALL gegenüber angrenzenden Flächen mindestens 3:1 erreichen. Aktive/inaktive, ausgewählte, deaktivierte und Debuggerzustände SHALL zusätzlich durch Rahmen, Zeichen oder Text erkennbar bleiben. Benutzerdefinierte Farbkombinationen und programmgesteuerte BASIC-Farben sind von den Standardtheme-Grenzwerten ausgenommen.
|
|
|
|
#### Scenario: Auswahl und Fensterwechsel
|
|
- **WHEN** Text markiert, zwischen Code und Projekt gewechselt und ein Menü oder Dialog geöffnet wird
|
|
- **THEN** bleiben Schrift und Fokus in allen beteiligten Zuständen lesbar; die Standardfarbpaare und erforderlichen Markierungen erfüllen die Kontrastgrenzen
|
|
|
|
#### Scenario: Hilfe, Debugger und Designer
|
|
- **WHEN** ein Hilfelink fokussiert, ein Breakpoint oder die aktuelle Ausführungszeile angezeigt und ein Designer-Control ausgewählt wird
|
|
- **THEN** bleiben Inhalt, jeweilige Markierung und Beschriftungen unterscheidbar und erfüllen die Standardtheme-Kontrastgrenzen
|
|
|
|
### Requirement: Belegter Theme-Abgleich
|
|
Der Theme-Abgleich SHALL nachvollziehbare VBDOS-Referenzfundstellen und zugeordnete IDE-Ansichten für Editor, aktive/inaktive Titel, Menüs, Projekt, Dialoge, Status, Hilfe und Designer dokumentieren. Nicht belegte Details SHALL als solche und bewusste Abweichungen für Kontrast als Anpassungen gekennzeichnet sein. Die reale Darstellung SHALL in der Plattformmatrix für Windows Terminal, Terminal.app sowie xterm und VTE auf beiden Linux-Architekturen mit Revision, Terminalversion und Farbprofil geprüft werden. Fehlende visuelle Nachweise MUST offen bleiben.
|
|
|
|
#### Scenario: Farbnummern stimmen, Darstellung weicht ab
|
|
- **WHEN** ein Render-Test die erwarteten Farbnummern liefert, der reale Terminalnachweis aber blasse oder unlesbare Standardfarben zeigt
|
|
- **THEN** bleibt der Theme-Befund offen, bis Ursache, Korrektur beziehungsweise belegte Terminalgrenze und erneute betroffene Abnahme dokumentiert sind
|