2.1 KiB
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1. Dokumentation und Beispiele
- 1.1 README und Installations-/CLI-/Exportdokumentation auf die vier Gitea-Releasepakete aktualisieren; alle angegebenen Befehle müssen mit entpackten Executables außerhalb des Checkouts funktionieren.
- 1.2 Migration, Sprach-/Dateiformat-/Library-Vertrag und Systemvoraussetzungen abgleichen; konkrete Beispiele müssen EXE/TBC/TBL, native Runtime in tbrt, externe Laufzeitdateien und Library-Wiederverwendung korrekt demonstrieren.
- 1.3 IDE-Tutorial und eingebettete Hilfe auf die echte Exportanbindung aktualisieren; Katalog-/Offline-/Linktests und tatsächliche Menü-/F1-Wege müssen bestehen.
- 1.4 Veraltete PLAN-/Korpus-/README-Aussagen einschließlich historischer Inventargrenze und doppeltem Stufe-2-EXE-Punkt bereinigen; Abgleich muss Phase-6-Leistung von weiterhin unbeschlossenen Erweiterungen trennen.
2. Endgültige Nachweise
- 2.1 Vollständiges aktuelles Sprach-/Forms-Inventar mit Sollquellen, Absenkung und Ereignisauslösern prüfen; null offene Einträge und jede Non-Feature-Fundstelle im Bericht belegen.
- 2.2 Gesamtweg Installation → IDE-Projekt → Debuggen → TBL-Export → separates BASIC-Projekt/
tbc link→ eigenständige EXE-Nutzung auf allen vier Zielen ausführen; jeweilige Paketprüfsumme, Revision und beobachtete Resultate protokollieren. - 2.3 Alle sieben Changes und ihre Abhängigkeiten gegen synchronisierte Specs prüfen; gefundene Fachbefunde im zuständigen Bereich beheben und betroffene Nachweise bis zu null offenen Befunden wiederholen.
- 2.4 Workspace-, TBL-Link-/native EXE-, Plattform-/Release- und Compile-/VM-Leistungsnachweise auf dem finalen Stand abschließen; fehlende externe Nachweise ausdrücklich offen lassen, keine historischen Messungen als neue ausgeben.
3. Phasenabschluss
- 3.1 Alle acht PLAN-Punkte einer bestandenen Evidenz zuordnen und erst dann abhaken; Bericht muss Gitea-Run-/Releasebezug, vier Targets und verbleibende Stufe-2-Abgrenzung zeigen.
- 3.2 Abschließende Doku-/Help-/OpenSpec-Konsistenz prüfen; keine unaufgelösten Links, widersprüchlichen Exporthinweise oder offenen Phase-6-Befunde dürfen verbleiben.